Gasnetz-Stilllegung: Was Eigentümer und Mieter jetzt wissen müssen
Gasnetze werden teurer und teils stillgelegt. Was das Gaspaket regelt, wie stark Netzentgelte steigen können und was Eigentümer und Mieter jetzt tun können.
Das neue Heizungsgesetz hat eine beruhigende Botschaft: Ihre Gasheizung darf weiterlaufen, so lange sie funktioniert. Das stimmt. Nur regelt das Heizungsgesetz nicht, ob in fünfzehn Jahren noch Gas durch die Leitung vor Ihrem Haus fließt – und zu welchem Preis. Das entscheidet der Netzbetreiber. Und für diese Entscheidung schafft der Gesetzgeber gerade die Regeln.
Kurz gesagt: Das Recht, mit Gas zu heizen, ist kein Recht auf einen Gasanschluss. Was das für Eigentümer und Mieter bedeutet, sortieren wir in diesem Beitrag. Erst die Fakten, dann unsere Einordnung.
Die Fakten: Warum Gasnetze teurer werden
Gleiche Kosten, weniger Kunden
Ein Gasnetz kostet Geld, egal wie viel Gas hindurchfließt: Leitungen, Wartung, Sicherheit, Abschreibungen. Diese Kosten zahlen alle Gaskunden über die Netzentgelte, die in jedem Gaspreis stecken. Wenn Haushalte auf Wärmepumpen oder Fernwärme umsteigen, verteilt sich derselbe Kostenblock auf immer weniger Schultern.
Damit am Ende nicht die letzten Kunden die gesamte Rechnung tragen, erlaubt die Bundesnetzagentur den Netzbetreibern seit den Entgelten für 2025, ihre Leitungen schneller abzuschreiben – in der Regel bis 2045 (Festlegung „KANU 2.0“). Das verteilt die Kosten gerechter, macht Gas aber schon heute teurer. Netzbetreiber, die die Regel für 2025 nutzten, erhöhten ihre Entgelte um durchschnittlich 20 bis 25 %. Für 2026 stiegen die Gasnetzentgelte für Haushalte im Schnitt um zehn bis elf Prozent, in einzelnen Netzen um bis zu 77 %.
Wie teuer es werden kann
Heute zahlt ein Mehrfamilienhaus im Mittel rund 2,2 Cent netto je kWh Netzentgelt. Das Fraunhofer IFAM hat für ein Modellnetz mit rund 30.000 Haushalten berechnet, dass die Netzentgelte bis 2045 auf etwa 22 Cent je kWh steigen könnten, in heutigen Preisen – annähernd das Zehnfache. Andere Studien liegen niedriger: Das Fraunhofer ISE rechnet mit einer Spanne von gleichbleibend 2,2 bis 8 Cent je kWh im Jahr 2045, ebenfalls in heutigen Preisen. Die Richtung ist in allen Szenarien dieselbe.
Das Gaspaket: neue Regeln für die Stilllegung
Bisher hat jeder Hauseigentümer im Gasnetzgebiet grundsätzlich einen Anspruch auf Anschluss. Das soll sich mit der Umsetzung des EU-Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets ins Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ändern. Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf im März 2026 beschlossen, der Bundestag hat ihn im April in erster Lesung beraten. Er setzt eine EU-Richtlinie um, deren Frist im August 2026 abgelaufen ist. Die Kernpunkte des Entwurfs:
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Planung: Gasverteilnetzbetreiber erstellen Netzentwicklungspläne, die festlegen, welche Leitungen weiterbetrieben, auf Wasserstoff umgestellt oder stillgelegt werden.
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Neue Anschlüsse: Wo ein bestätigter Plan die Stilllegung vorsieht, dürfen Netzbetreiber neue Gasanschlüsse ablehnen.
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Bestehende Anschlüsse: Eine Trennung ist künftig auch ohne Zustimmung möglich, aber nur mit mindestens zehn Jahren Vorlauf nach schriftlicher Information. Die Regulierungsbehörde kann die Frist auf fünf Jahre verkürzen, etwa wenn ein nahtloser Wechsel ins Wärmenetz möglich ist.
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Schutzklausel: Die Trennung ist unzulässig, wenn absehbar ist, dass die im kommunalen Wärmeplan vorgesehene Alternative zum Stichtag nicht verfügbar ist.
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Kosten: Die Kosten der Stilllegung eines Hausanschlusses dürfen Netzbetreiber nicht auf die Anschlussnehmer im Niederdrucknetz – also typische Wohngebäude – abwälzen.
Was vor Ort passiert
Mannheim hat Ende 2024 als erste Großstadt angekündigt, dass der Versorger MVV sich bis 2035 aus dem Gasverteilnetz zurückziehen will. Nach heftigen Diskussionen hat sich der Gemeinderat im März 2025 gegen ein festes Ausstiegsdatum entschieden; die MVV strebt 2035 weiter an, nennt das Datum aber „nicht in Stein gemeißelt“. In Köln ist die kommunale Wärmeplanung seit dem Frühjahr 2026 fertig. Die RheinEnergie erschließt nach eigenen Angaben seit Jahren kein neues Gasnetz mehr und will dort stilllegen, wo bezahlbare Alternativen wie Wärmepumpen oder Wärmenetze verfügbar sind – mehr als die Hälfte der Kölner Haushalte heizt aber noch mit Gas.
Was für Mieter gilt
Wird nach dem 29. Juli 2026 eine neue Gasheizung eingebaut, teilen sich Vermieter und Mieter ab 2028 die Gasnetzentgelte und CO₂-Kosten hälftig (§ 5a CO2-Kostenaufteilungsgesetz). Bei bestehenden Gasheizungen bleibt es dabei: Die Netzentgelte stecken im Gaspreis und landen in voller Höhe in der Nebenkostenabrechnung.
Was steigende Netzentgelte kosten: Ein Rechenbeispiel
Unser Beispiel: ein älteres Mehrfamilienhaus mit 12 Wohnungen und 180.000 kWh Gasverbrauch im Jahr. Wir starten 2026 mit 2,19 Cent netto je kWh (BDEW-Mittel für Mehrfamilienhäuser) und nehmen einen Anstieg von 8 % pro Jahr an – das liegt unter dem durchschnittlichen Anstieg von 2026 und innerhalb der Spanne der Studien.
| Jahr | Netzentgelt je kWh | Haus / Jahr (netto) | je Wohnung / Jahr (brutto) |
|---|---|---|---|
| 2026 | 2,19 ct | rund 3.940 € | rund 390 € |
| 2030 | 2,98 ct | rund 5.360 € | rund 530 € |
| 2035 | 4,38 ct | rund 7.880 € | rund 780 € |
| 2040 | 6,43 ct | rund 11.580 € | rund 1.150 € |
| 2045 | 9,45 ct | rund 17.010 € | rund 1.690 € |
Nominale Werte bei gleichbleibendem Verbrauch; bei 2 % Inflation entspricht der Wert für 2045 in Preisen von 2026 etwa 6,5 Cent. Nur Netzentgelte – ohne Erdgas, CO₂-Preis und Bio-Treppe. Szenario von econeo Energy, keine Preisprognose.
Die Netzentgelte allein würden in diesem Szenario von heute rund 390 Euro auf fast 1.700 Euro je Wohnung und Jahr steigen. Die Entwicklung in Ihrem Netz kann deutlich darunter oder darüber liegen – entscheidend ist, wie schnell die Nachbarn aussteigen.
Unsere Einordnung
Für Eigentümerinnen und Eigentümer
Zehn Jahre Vorlauf klingen nach viel Zeit. Aber eine Gasheizung hält 20 Jahre und länger. Wer 2027 einen neuen Kessel einbaut und 2032 die Ankündigung bekommt, dass sein Netzabschnitt 2042 stillgelegt wird, verliert ein Viertel oder mehr der Lebensdauer seiner Investition. Dazu kommt die Bio-Treppe, die neue Gasheizungen ab 2029 zusätzlich verteuert.
Das eigentliche Risiko ist aber nicht der Tag der Stilllegung – es sind die Jahre davor. Je mehr Nachbarn umsteigen, desto höher die Netzentgelte für die, die bleiben. Die Studie des Fraunhofer IFAM zeigt: Beginnt die Stilllegungsplanung 2027 statt 2035, sinken die Gesamtkosten des Netzes um rund ein Fünftel, und es bleiben weniger Haushalte bis zum teuren Ende am Netz. Für den einzelnen Eigentümer heißt das: Wer früh plant, entscheidet selbst über den Zeitpunkt. Wer wartet, bekommt ihn irgendwann vorgegeben.
Was Sie jetzt tun können, ohne sich festzulegen: Schauen Sie in den kommunalen Wärmeplan, ob Ihr Gebäude in einem Wärmenetz- oder Wärmepumpengebiet liegt. Fragen Sie Ihren Netzbetreiber, was für Ihr Gebiet geplant ist. Und planen Sie den Heizungstausch, bevor die alte Anlage ausfällt – unter Zeitdruck entscheidet man selten gut.
Für Mieterinnen und Mieter
Mieter können die Heizung nicht wählen, aber sie tragen ihre Kosten. Steigende Netzentgelte erscheinen nicht als eigene Zeile, sondern als steigender Gaspreis in der Nebenkostenabrechnung. Die hälftige Teilung ab 2028 hilft nur bei neu eingebauten Gasheizungen. Wer eine Wohnung sucht, sollte die Heizungsart deshalb so ernst nehmen wie die Lage: Eine Wohnung mit Wärmepumpe oder Anschluss an ein modernes Wärmenetz ist unabhängig davon, wie viele Nachbarn noch am Gasnetz hängen.
Und wie wir es halten
In unseren Projekten liefern Wärmepumpen mindestens 80 % der Jahreswärme. Wo ein Gaskessel die Spitzenlast an den kältesten Tagen übernimmt, betrifft ein schrumpfendes Gasnetz nur diesen kleinen Teil – und der lässt sich später durch einen anderen Erzeuger ersetzen, ohne das System neu zu bauen. Im Contracting sind wir vertraglich verpflichtet, die Wärme zu liefern; wie wir sie erzeugen, ist unsere Aufgabe und nicht die unserer Kunden.
Häufige Fragen zur Gasnetz-Stilllegung
Darf mein Netzbetreiber mir das Gas abstellen?
Nach dem Gesetzentwurf künftig ja, aber nur auf Grundlage eines bestätigten Netzentwicklungsplans, mit mindestens zehn Jahren Vorlauf (in Ausnahmen fünf) und nicht, solange die im Wärmeplan vorgesehene Alternative fehlt.
Wann wird das Gasnetz in meiner Stadt stillgelegt?
Dafür gibt es keinen bundesweiten Termin. Hinweise geben der kommunale Wärmeplan und künftig die Netzentwicklungspläne der Gasnetzbetreiber. Fragen Sie Ihren Netzbetreiber direkt.
Warum steigen die Gasnetzentgelte?
Weil die Kosten des Netzes auf immer weniger Kunden verteilt werden und die Netzbetreiber ihre Leitungen bis 2045 schneller abschreiben dürfen. Für 2026 stiegen die Entgelte für Haushalte im Schnitt um zehn bis elf Prozent.
Muss ich die Stilllegung meines Gasanschlusses bezahlen?
Nach dem Gesetzentwurf nein, wenn Ihr Haus wie üblich am Niederdrucknetz hängt: Die Kosten der Stilllegung dürfen nicht auf die Anschlussnehmer abgewälzt werden.
Lohnt sich eine neue Gasheizung noch?
Rechnen Sie Netzentgelte, CO₂-Preis und die Bio-Treppe über mindestens 15 Jahre ein. In den meisten Vergleichsrechnungen schneiden Wärmepumpe und Wärmenetz über die Lebensdauer günstiger ab.
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Über econeo Energy: econeo Energy plant, finanziert, baut und betreibt die Wärme- und Stromversorgung von Mehrfamilienhäusern, Quartieren und Gewerbeimmobilien – als Wärmeerzeuger fast ausschließlich Wärmepumpen. econeo Energy ist Teil der econeo Invest Gruppe – über 250 Mitarbeitende, rund 200 Millionen Euro Umsatz und 20 Jahre Unternehmenshistorie.
Quellen
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IHK Lippe zu Detmold: EnWG-Novelle, Fristen für Anschlusstrennung
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Energie-Fachberater: Kosten der Stilllegung des Gasanschlusses (§ 18 EnWG-E)
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Bundesnetzagentur: Flexibilisierung der Abschreibungen im Gasnetz (KANU 2.0)
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BDEW-Gaspreisanalyse (Ausgabe 01/2026, laufend aktualisiert)
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Fraunhofer IFAM: Kurzgutachten Gasnetzstilllegungsplanung (12/2025, für das Umweltinstitut München)
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Fraunhofer ISE: Dokumentation der Annahmen zur Kurzstudie Vergleich Wärmeversorgung (06/2026)
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ZfK: Gasnetze stilllegen – frühe Planung spart Milliarden (u. a. RheinEnergie)
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Rheinpfalz: Streit um Zukunft in Heizungskellern (MVV: 2035 „nicht in Stein gemeißelt“)
Stand: 27. September 2026. Die Regeln zur Gasnetz-Stilllegung beruhen auf dem Gesetzentwurf der Bundesregierung; Einzelheiten können sich im Gesetzgebungsverfahren ändern. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Energieberatung im Einzelfall. Die Beispielrechnung ist ein Szenario von econeo Energy mit den genannten Annahmen und keine Preisprognose.
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